Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Bildungen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt. Die auf Seite 28–29 beschriebenen Bildungsangebote von Kinaesthetics Schweiz gelten als vorbereitende Bildungen zur eidgenössischen Berufsprüfung der SpezialistIn für angewandte Kinästhetik und sind entsprechend als subventionsberechtigte Kurse des Bundes aufgelistet. Die Bundesbeiträge in der Höhe von 50 % der Bildungskosten können erst beantragt werden, nachdem die eidgenössische Prüfung absolviert wurde. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt direkt an die Absolvierenden (subjektorientierte Finanzierung).
Die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesbeiträge ist, dass die Bildungskosten von den Absolvierenden bezahlt wurden. Das heisst, die Rechnung muss zwingend auf den Namen der Absolvierenden lauten. Als Nachweis müssen die Rechnungen und die Zahlungsbestätigungen der bezahlten, anrechenbaren Kursgebühren für die absolvierten Bildungsangebote eingereicht werden. Beides erhalten die Teilnehmenden jeweils nach dem Besuch der Bildungsangebote von Kinaesthetics Schweiz.
Anrecht auf die Bundesbeiträge haben nur Personen, die zum Zeitpunkt der eidgenössischen Prüfung ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Download Info-Flyer (2 MB, 10.10.2017)
Detaillierte und aktuelle Informationen zu den Bundesbeiträgen für Absolvierende von vorbereitenden Bildungsangeboten zu eidgenössischen Prüfungen sind auf der Website des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) publiziert: