Die eidgenössische Berufsprüfung ist ein vom Bund reglementierter Berufsabschluss, der zu einem eidgenössischen Fachausweis führt. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigte Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen für die Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den gesetzlich geschützten Titel.
Im schweizerischen Berufsbildungssystem gehören die Berufsprüfungen, die höheren Fachprüfungen und die Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF) zur höheren Berufsbildung. Die höhere Berufsbildung bildet zusammen mit den Universitäten / ETH und Fachhochschulen (FH) die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems.
Die eidgenössische Berufsprüfung richtet sich an Berufsleute mit Berufserfahrung und einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einem gleichwertigen Abschluss auf Sekundarstufe II. Sie ermöglicht eine Spezialisierung und ein Vertiefen der Fachkompetenz und des Fachwissens.
Die nebenstehende Grafik bildet das schweizerische Berufsbildungssystem ab und zeigt rot eingerahmt, wo die SpezialistIn für angewandte Kinästhetik mit eidgenössischem Fachausweis eingeordnet ist.